Anbieter erschweren kontrollierte Datenübertragung nach DSGVO

Anbieter erschweren kontrollierte Datenübertragung nach DSGVO

Anbieter Sozialer Medien setzen das Auskunftsrecht aus der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mangelhaft um; auch eine potentielle Übermittlung an einen neuen Anbieter gestaltet sich schwierig. Eine Untersuchung des Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale NRW offenbart, dass Nutzer nicht ausreichend Auskunft über ihre Daten von ausgewählten Anbietern Sozialer Medien erhalten. Angemessene und vollständige Antworten gab es von keinem der acht geprüften Dienste. Die per Download bereitgestellten Daten liegen überwiegend in englischer Sprache vor, sind nur teilweise lesbar und für Verbraucher damit nicht kontrollierbar.

Die Marktwächterexperten haben bei acht ausgewählten Diensten Sozialer Medien, darunter YouTube, Facebook und WhatsApp, über eine fiktive Testperson die Umsetzung des Rechts auf Auskunft und Datenübertragbarkeit getestet. Die im Mai 2018 in Kraft getretene DSGVO hat – im Vergleich zum alten Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) – die Rechte der Verbraucher deutlich gestärkt. So dürfen Verbraucher nun erweitert Auskunft über ihre gespeicherten personenbezogenen Daten bei Anbietern wie zum Beispiel die Speicherdauer verlangen. Zugleich ermöglicht das neue Recht auf Datenübertragbarkeit Verbrauchern, vom jeweiligen Anbieter die selbst bereitgestellten personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Dies soll den Wechsel zu einem anderen Anbieter erleichtern, indem Informationen unproblematisch transferiert werden können. Ziel beider Rechte ist weiterhin, dass Verbraucher die über sie gespeicherten Daten besser überprüfen können. „Wir haben jedoch festgestellt, dass die geprüften Anbieter Sozialer Medien ihren Nutzern es kaum ermöglichen, die über sie gespeicherten personenbezogenen Daten zu kontrollieren“, erklärt Marco Horn vom Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale NRW.

AUSKUNFT FÜR VERBRAUCHER UNZUREICHEND

Der Praxistest der Marktwächterexperten zeigt: Keiner der Anbieter hat eine angemessene und vollständige Auskunft über die gespeicherten Daten gegeben. Im Gegenteil: Die Anbieter bauen zusätzliche Hürden auf und verweisen, oft in standardisierter Form, auf allgemeine Hilfebereiche, Webformulare oder Datenschutzerklärungen. So liegen die Antworten teilweise in englischer Sprache vor. „Das ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar“, sagt Horn. „Auch wenn auf die Anfragen in Ansätzen reagiert wurde, zufriedenstellende Antworten blieben alle Anbieter schuldig. Das Recht auf Auskunft, welches schon nach Bundesdatenschutzgesetz bestand, läuft so ins Leere.“ Als Folge kann der Verbraucher mangels fundierter Informationen auch weitere Rechte wie Berichtigung, Sperrung und Löschung bestimmter Daten nur schwer wahrnehmen.

PRÜFUNG DER ÜBERMITTELTEN DATEN ERSCHWERT

Einige Anbieter verwiesen in ihren Antworten auf ihr Datendownload-Tool, über welches die gespeicherten Daten des jeweiligen Nutzers heruntergeladen werden können. Ein genauerer Blick auf die so erhaltenen Daten-Pakete fiel ernüchternd aus: Zwar werden Datensätze zur Verfügung gestellt. Allerdings liegen diese in sehr unterschiedlichen Dateiformaten vor und sind mit Standardsoftware meist nicht zu öffnen. Darüber hinaus haben die einzelnen Dateien und Ordner bei allen Anbietern größtenteils englische Bezeichnungen. Der Inhalt der Dateien liegt ebenfalls überwiegend in englischer Sprache vor. Dadurch sind die Daten für Verbraucher kaum einsehbar oder lesbar und damit auch nicht überprüfbar. „Aufgrund der lückenhaften Informationen kann der Verbraucher keine informierte Entscheidung darüber treffen, ob die Daten zutreffend sind und vor allem welche Daten bei einem Wechsel zum neuen Anbieter übertragen werden sollen“, so Horn.

In einer vorangegangen Untersuchung stellten die Marktwächterexperten bereits fest, dass die hier geprüften Sozialen Medien schon im Vorfeld bei der Datenerhebung nicht ausreichend darüber informieren, was mit den Daten ihrer Nutzer geschieht. Die aktuelle Studie zeigt, dass eine Kontrolle durch Nutzer Sozialer Medien auch während der Nutzung kaum möglich ist.

Anbieterauswahl und Methode:

Untersucht wurden acht Dienste Sozialer Medien (Facebook, Instagram, LinkedIn, Pinterest, Snapchat, Twitter, WhatsApp, YouTube (Google)), deren Apps im Zeitraum vom 15.06. bis 04.07.2018 installiert und genutzt wurden. Alle Accounts wurden innerhalb von drei Wochen mindestens viermal genutzt. Die Ergebnisse beziehen sich auf die Beobachtungen aus diesem Zeitraum. Im Rahmen der Untersuchung wurden schriftliche Anfragen per E-Mail beziehungsweise über Kontaktformulare der Anbieter gestellt und die Nutzung von Datendownload-Tools geprüft, mit deren Hilfe Nutzer ihre selbst zur Verfügung gestellten Daten herunterladen können. Weitere inhaltliche und methodische Details zu der Studie unter: https://www.marktwaechter.de/soziale-medien-und-die-dsgvo-recht-auf-auskunft-und-datenuebertragbarkeit

Hinweis: Die DSGVO lässt an einigen Stellen Auslegungsspielraum. Die vorgenommenen Bewertungen basieren auf einer verbraucherfreundlichen Auslegung der Neuerungen

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