»Ich weiß, was du letzten Sommer getan hast!«
Dunkle Gegenden, unübersichtliche Ecken und nächtliche Geräusche zwingen manche Menschen beinahe dazu, sich verfolgt zu fühlen. Nicht nur Stalker in der realen Welt müssen seit 2007 mit Haftstrafen bis zu drei Jahren rechnen. In Social Media jedoch können sie ihre Opfer oft unerkannt und dadurch unbehelligt verfolgen. Cyber-Stalking und Cyber-Mobbing gehören zu den Schattenseiten der Freiheit, die das Social Web bietet.
Angenommen, sie lernen sich auf einer Party kennen, werden einander nur kurz vorgestellt. Er findet sie nett und gutaussehend, mehr muss gar nicht passieren. Sie findet ihn eher blöd. Über ihren Vornamen und gemeinsame Freunde macht er am nächsten Tag ihr Profil in einem der VZ-Netzwerke ausfindig. Auf Hip-Hop steht sie und auf Liebesfilme, aha. Im besten Fall ist das alles, was er an Informationen findet. Der Austausch von Interessen und Hobbies gehört zu den Kernaspekten jedes Social Networks. Wenn er es so will, wird sie mitbekommen, dass er sie gefunden hat. Wenn nicht, kann er sich trotzdem alles, was über sie öffentlich präsentiert, so oft anschauen wie er will. Vielleicht findet er sie über ihren Nachnamen bei Facebook, Xing oder sonstwo. Auch dort kann er einiges erfahren: Wann sie täglich online ist, wo sie arbeitet.
Wer sich im öffentlichen Raum des Web bewegt, kann in den meisten Fällen auch gefunden werden - immerhin ist das der Sinn eines eigenen Profils. Unangenehm, zumindest aber lästig wird es, wenn ungebetene Nutzer Profile besuchen, auf denen sie nicht erwünscht sind. Die Anonymität des Webs erlaubt es Verfolgern, sich über das Leben ihrer Zielperson genau zu informieren. Zugegeben, der Gedanke, dass sich ein Fremder auf der eigenen Profilseite herumtreibt und erfährt, welche Bücher und Bands man in letzter Zeit klasse fand, oder dass man in seiner Freizeit wahnsinnig gern Volleyball spielt, ist noch kein Grund zur Beunruhigung. Wiederholte ungewollte Mails oder Anfragen gehen jedoch bereits als Belästigung durch. Diese wird als Cyber-Stalking bezeichnet.
Birgit Roth, Expertin für Internetkriminalität des Polizeipräsidiums Frankfurt/Main berichtet, dass inzwischen etwa 40% aller Stalking-Fälle im Web passieren - Tendenz steigend. Angebote wie Instant Messenger oder Chatrooms verschärfen das Problem durch die Möglichkeit direkter Kontaktaufnahme. Moderne Telefonanlagen hingegen lassen es bereits zu, Nummern ins Leere laufen zu lassen.
Rund 80% aller Täter sind Männer. Auch bezüglich der Motive herrscht weitgehend Klarheit. Bisherige Erkenntnisse weisen darauf hin, dass insbesondere verschmähte Zuneigungsbekundungen zu Stalking führen. So sind laut einer Untersuchung der Technischen Universität Darmstadt 49% aller Stalker Ex-Partner des Opfers. Aber auch Konkurrenz oder der Wunsch nach einem engeren Verhältnis können den Täter zum Nachstellen motivieren. Lediglich 9% aller Täter, so die Untersuchung, seien dem Opfer vollkommen fremd. Der Stalker will teilhaben am Leben des Opfers, will der begehrten Person nahe sein. In anderen Fällen geht es schlicht um Psychoterror. Hier verschwimmen die Grenzen zu Cyber-Mobbing, also dem Peinigen des Opfers durch die Medien des Internets.
Bereits seit fünf Jahren hat es zum Beispiel der Jazztrompeter Bruno Leicht mit einem äußerst unnachgiebigen und aggressiven Stalker zu tun. Auf immer neuen Wegen und mit Hilfe immer neuer Pseudonyme verunglimpfe und beleidige der Unbekannte den Musiker, berichtete die FAZ im Dezember. Darüber hinaus sind auch Vergleiche mit Hitler oder Verwürfe der Pädophilie gegenüber Personen, die man diffamieren möchte, beliebte Attacken. Wer dazu noch die persönlichen Interessen des Opfers kennt und etwas Kreativität in seinen Tatendrang einbringt, kann sehr effektiv verunglimpfen.
Eine weitere häufige Spielart des Nachstellens im Internet ist dabei ebenso grausam wie perfide. Einmal aufgefundene Kontaktdaten wie Telefonnummern oder Adressen werden im Web veröffentlicht, etwa in Sexforen oder als Teil anderweitiger Angebote. So belästigt der Täter sein Opfer nicht mehr selbst, sondern setzt eine ganze Schar von Stellvertretern darauf an, die nicht einmal wissen, dass sie Teil des Stalkings werden.
Andere Stalker, so auch der unbekannte Peiniger von Bruno Leicht, rufen ganz offen zu Online-Attacken auf ihre Opfer auf, etwa indem sie sich selbst als Opfer einer von der Zielperson begangenen Straftat präsentieren.
Insbesondere Fälle von Identitätsdiebstahl, in denen der Täter Daten des Opfers nutzt, um sich online in dessen Namen zu bewegen, können Formen von Cyber-Stalking sein. Gerade der freizügige Umgang mit persönlichen Daten in Social Media kann eine solche Form von Straftat begünstigen.
Nicht nur durch Belästigungen in der realen Welt, sondern auch durch Cyber-Stalking werden dem Opfer möglicherweise schwere Angstsymptome wie Schreckhaftigkeit, Kopfschmerzen oder gar Depressionen zugefügt. Mindestens ist die Online-Belästigung aber ein ungewolltes Eindringen in die Privatsphäre des Opfers.
Die veröffentlichten Inhalte aus dem Netz zu entfernen ist dabei häufig nach wie vor eine Kulanzleistung der Anbieter, insbesondere auf Servern im Ausland.
Das 2007 in Kraft getretene Gesetz gegen Stalking (§238 StGB) ermöglicht es allerdings, Cyber-Stalker etwa wegen Beleidigung, Bedrohung oder übler Nachrede zu bestrafen. Zudem gibt es zivilrechtliche Schritte, die zum Beispiel Unterlassungsklagen oder Schadenersatzforderungen umfassen. In jedem Fall, so rät die Plattform GegenStalking.de, sollten die Belästigungen für Polizei oder Seitenbetreiber dokumentiert werden, im Zweifelsfall ist auch ein fachkundiger Anwalt hinzuzuziehen. Außerdem sollte das persönliche Umfeld informiert sein. Grundsätzlich gilt: Mit dem Stalker sollte kein Kontakt aufgenommen werden.
(de)
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